https://isb.rlp.de/home/detailansicht/wissing-antraege-fuer-zuschussprogramm-koennen-gestellt-werden.html
https://www.ihk-koblenz.de/recht/coronavirus/jetzt-beantragen-corona-soforthilfen-fuer-kleine-betriebe-und-soloselbststaendige-4748602
Der Antrag richtig sich an Unternehmen bis maximal 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) ODER Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
UND Sitz in Rheinland-Pfalz
Haupterwerb/Nebenerwerb: Nebenerwerb definiert sich generell dadurch, dass es einen geringeren Zeitaufwand als das Hauptgewerbe benötigt und auch nicht den überwiegenden Teil des monatlichen Bruttoeinkommens ausmacht. Die Unterscheidung ist für dieses Programm nur für Soloselbstständige und Freiberufler relevant.
Frage 1: (Antragsteller/in)
a.) Firma: Firmenbezeichnung „falls abweichend vom Namen, Vornamen
b.) Unternehmen: Art des Unternehmens (Gaststätte, Hotel, usw.)
c.) Antragsberechtigt: lt. FAQ
a. Wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen [Kein Hinweis auf Haupterwerb tätig oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständig tätig
b. Unternehmenssitz in RLP
c. Bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind
d. Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 11.03.2020 am Markt angeboten haben.
e. Und die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die Ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um die Verbindlichkeiten in dem auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). ACHTUNG: Personalaufwendungen gehören nicht dazu.
Frage 2: (Unternehmen)
a.) Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmer, GbR, OHG, GmbH, usw.
b.) Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Datum der Gewerbeanmeldung.
c.) Branche: Bitte Branche ankreuzen.
d.) Anzahl der Mitarbeiter = Der/die Betriebsinhaber werden auch mitgezählt. Mitarbeiter in Elternzeit werden nicht mitgezählt.
e.) Identifikationsnummern: Betriebsnummer = betriebliche Steuernummer
f.) Steuer-ID: persönliche Steueridentifikationsnummer: Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
Frage 3: (Bedarfsdarstellung)
a.) Was bedeutet Liquiditätsengpass. Bitte schauen Sie immer in die Bearbeitungshinweise und die FAQ.
a. Bestehende offene Kreditlinien oder betriebliches Guthaben müssen nicht mit eingerechnet werden.
b. Zeitraum: Ab Antragsdatum für drei aufeinander folgenden Monate
c. Liquiditätsengpass bezieht sich immer auf das Unternehmen und nicht auf die Person.
d. Es wird nur Liquiditätsengpässe im Bereich der Betriebskosten berücksichtigt. Alle privaten Ausgaben (Krankenversicherung, private Miete, Lebenshaltungskosten, usw.) bleiben außer Acht. Für einen Liquiditätsengpass im privaten Bereich bitte ich Sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
e. Es wird von Sach- und Finanzaufwand gesprochen.
f. Die Personalkosten gehören nicht dazu. Begründung: Für die Mitarbeiter könnte Kurzarbeitergeld beantragt werden. Da man von Aufwand spricht, stellt hier die Frage, ob es sich bei der Erstattung vom Arbeitsamt, um Aufwandskürzungen oder um sonstige Einnahmen handelt. Letzteres würde zu Einnahmen führen.
g. Da alle betrieblichen Steuern (Umsatzsteuer) bis zum 31.12.2020 gestundet werden können, müssen diese meines Erachtens außer Acht bleiben.
h. Lfd. Einnahmen sind zu berücksichtigen
i. Was sind sonstige Einnahmen? Leider bis jetzt keine Info.
j. Der entgangene Gewinn darf nicht als Schaden eingetragen werden.
k. Da man von Liquiditätsengpass spricht hat mal alle Forderungen und Verbindlichkeiten dem Zahlungsziel nach zu sortieren und zu prüfen, ob diese innerhalb des 3-monatigen Prüfungszeitraums fällig sind.
l. Abschreibungen gehören meines Erachtens nicht in die Berechnung, da diese nicht Liquiditätswirksam sind. Dies würde meines Erachtens Eigentümer wesentlich schlechter stellen, als Mieter.
m. Stundung von Krediten: Sollten Sie Darlehnsstundungen beantragt haben, so würde sie nur noch die Zinsen zahlen. Somit wäre der Liquiditätsengpass geringer, da Sie keine Tilgungen mehr leisten müssten. Ausgesetzte Tilgungen würden sich also negativ auf den Liquiditätsengpass auswirken. Da Sie lt. (Anlage 1) nicht verpflichtet sind diese Anträge zu stellen, müsste geprüft werden ob man die Tilgungen nicht doch besser weiterzahlt.
n. Sollte der Liquiditätsengpass kleiner 9.000,00 € / 15.000,00 € betragen so erhalten Sie auch nur den eingetragenen Betrag. Ob dieser später nochmals erhöht werden kann, kann ich nicht beurteilen. Sollte der Betrag aber tatsächlich niedriger sein, so müsste mit einem Rechtsanwalt überlegt werden, ob nicht den Antrag später (nach 3 Monaten) nochmals abgeändert werden müsste. (in NRW muss man bei Abgabe der Steuererklärung 2020 einen Verwendungsnachweis der Steuererklärung beifügen und eine eventuelle Differenz nachzahlen)
Frage 4: (Erklärungen – Auszüge)
a.) Die Unterlagen zur Berechnung des Liquiditätsengpasses sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
b.) Was vorsätzlich oder leichtfertig gemachte falsche oder unvollständige Angaben bedeutet kann ich nicht beurteilen, da ich kein Rechtsanwalt bin. In diesem Zusammenhang stellt sich hier auch die Fragen, ob Sie nicht nach dem Prüfungszeitraum [3 Monatszeitraum] einen geänderten Antrag stellen müssen.
c.) Der angegebene Liquiditätsengpass bzw. die existenzbedrohliche Wirtschaftslage sind nicht vor dem 11.03.2020 entstanden.
d.) Sie dürfen den Antrag nicht mehrmals in mehreren Bundesländern stellen.
Weitere Fragen der Mandantschaft:
Corona-Soforthilfe-Kredit der ISB. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen.
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/antraege-fuer-zukunftsfonds-starke-wirtschaft-rheinland-pfalz-koennen-gestellt-werden.html
Was ist, wenn ich meine Dienstleistung auf Außerhausservice umgestellt habe? Wenn Sie den Service ab dem Antrag umgestellt haben oder diesen innerhalb der 3 Monate geplant haben, so sind folgende Positionen zu bewerten:
- Einnahmen: Sie müssen die Einnahmen schätzen. Wenn bekannt, dann die Angaben und Berücksichtigung der Corona-Krise schätzen.
- Ausgaben:
- Personalaufwand? Sind laut FAQ nicht anzusetzen. [Obwohl der Mitarbeiter produktiv und somit Umsatz generiert]
- Weitere Betriebskosten sind ansetzbar.
- Finanzierungskosten; die Höhe der Zahlung für Kredite und Kontokorrentkredite
- Summe: Sind die Ausgaben größer, als die Einnahmen, so haben Sie einen Liquiditätsengpass. BESONDERHEIT: Die Nichtberücksichtigung des Personalsaufwand führt wahrscheinlich zu einem kleineren Engpass, als dieser in Wirklichkeit ist.