{"id":1368,"date":"2025-02-07T04:00:00","date_gmt":"2025-02-07T04:00:00","guid":{"rendered":"im-4399"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"kleinunternehmer-neuregelung-ab-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/kleinunternehmer-neuregelung-ab-2025\/","title":{"rendered":"Kleinunternehmer: Neuregelung ab 2025"},"content":{"rendered":"<p>Ums&auml;tze, die von inl&auml;ndischen Kleinunternehmern ausgef&uuml;hrt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem 1.1.2025 ist Voraussetzung, dass der inl&auml;ndische Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr <strong>25.000 &euro;<\/strong> (bisher 22.000 &euro;) nicht &uuml;berschreitet und im laufenden Kalenderjahr <strong>100.000 &euro;<\/strong> (bisher 50.000 &euro;) voraussichtlich nicht &uuml;berschreiten wird (Prognosewert). Wird der untere inl&auml;ndische <strong>Grenzwert von 25.000 &euro; im laufenden Kalenderjahr<\/strong> &uuml;berschritten, kommt <strong>im Folgejahr<\/strong> eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Betracht.<\/p>\n<p><strong>Neu:<\/strong> Anders als es bisher bei der 50.000 &euro; Grenze war, kommt es nunmehr bei dem neuen oberen inl&auml;ndischen <strong>Grenzwert von 100.000 &euro;<\/strong> darauf an, <strong>ob und zu welchem Zeitpunkt<\/strong> der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 100.000 &euro; &uuml;berschreitet. Wird der Grenzwert von 100.000 &euro;&nbsp;&uuml;berschritten, endet die weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung <strong>zu diesem Zeitpunkt<\/strong>.<\/p>\n<p><em><strong>Praxis-Beispiel:<\/strong><br \/>\nEin Unternehmer hatte im Jahr 2024 einen Gesamtumsatz von 20.500 &euro;. F&uuml;r das Jahr 2025 rechnet er mit voraussichtlichen Ums&auml;tzen von 60.000 &euro;. Die Grenzen nach dem Jahressteuergesetz 2024 liegen seit dem 1.1.2025 bei einem Umsatz von 25.000 &euro; im Vorjahr und 100.000 &euro; im laufenden Jahr. Damit kann der Unternehmer auch im Jahr 2025 von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.&nbsp;<\/em><\/p>\n<p>Aufgrund umfangreicher Auftr&auml;ge &uuml;berschreitet der Unternehmer bereits am 15.8.2025 mit einem Nettoumsatz 15.000 &euro; den Grenzwert von 100.000 &euro; um 1.000 &euro;. <strong>Konsequenz<\/strong> ist, dass dieser und alle folgenden Ums&auml;tze der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Er muss seine Leistung von 15.000 &euro; mit Umsatzsteuer ausweisen (15.000 &euro; + 2.850 &euro; (19% USt) = 17.850 &euro;). Die Ums&auml;tze aus der Zeit davor bleiben steuerfrei.&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Nach der neuen Rechtslage findet der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung nicht erst ab dem Folgejahr (hier 2026) statt, sondern sofort mit &Uuml;berschreiten des Grenzwerts. Somit kann ein Unternehmer in ein und demselben Jahr sowohl Kleinunternehmer sein als auch Unternehmer, der der Regelbesteuerung unterliegt.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Der Unternehmer muss im laufenden Jahr regelm&auml;&szlig;ig pr&uuml;fen, ob er die 100.000 &euro;-Grenze &uuml;berschreitet, weil bereits der Umsatz, mit dem er den Grenzwert &uuml;berschreitet, der Umsatzsteuer unterworfen werden muss. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer selber kontrollieren m&uuml;ssen, ob und wann der Grenzwert &uuml;berschritten wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ums&auml;tze, die von inl&auml;ndischen Kleinunternehmern ausgef&uuml;hrt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. 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