{"id":2230,"date":"2026-08-28T04:00:00","date_gmt":"2026-08-28T04:00:00","guid":{"rendered":"im-6088"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"was-sich-bei-der-umsatzsteuer-ab-2027-aendern-soll","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/was-sich-bei-der-umsatzsteuer-ab-2027-aendern-soll\/","title":{"rendered":"Was sich bei der Umsatzsteuer ab 2027 \u00e4ndern soll"},"content":{"rendered":"<p>Die wichtigsten geplanten &Auml;nderungen zur Umsatzsteuer aus dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026:<\/p>\n<p><strong>Unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen (&sect; 3 Abs. 1b und 9a UStG)<\/strong><br \/>\nIn den Anwendungsbereich der Vorschriften von &sect; 3 Abs. 1b und 9a UStG fallen nur unentgeltliche Abgaben in den unternehmensfremden (privaten) Bereich. Soweit der bisherige Wortlaut von &sect; 3 Abs. 1b und 9a UStG auch die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe in den Bereich der nichtwirtschaftlichen T&auml;tigkeit im engeren Sinne zul&auml;sst, ist er angesichts der Entwicklung der Rechtsprechung zu &auml;ndern. In &sect; 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 und Abs. 9a UStG werden daher die bisherigen Voraussetzungen &quot;f&uuml;r Zwecke, die au&szlig;erhalb des Unternehmens liegen&quot; (was den gesamten nichtunternehmerischen Bereich umschreibt) abge&auml;ndert in &quot;f&uuml;r unternehmensfremde Zwecke&quot; (was nur den unternehmensfremden &#8211; privaten &#8211; Bereich umschreibt und dadurch die nichtwirtschaftliche T&auml;tigkeit ausspart).<\/p>\n<p>Dadurch werden Abgaben vom Unternehmen in den nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. vom unternehmerischen Bereich einer juristischen Person des &ouml;ffentlichen Rechts in den eigenen Hoheitsbereich) zuk&uuml;nftig nicht mehr besteuert. Vielmehr ist f&uuml;r diese Sachverhalte der Vorsteuerabzug nach &sect; 15 UStG bzw. eine Vorsteuerberichtigung nach &sect; 15a UStG zu pr&uuml;fen. W&auml;hrend die unentgeltliche Wertabgabe keiner betragsm&auml;&szlig;igen bzw. zeitlichen Befristung unterliegt, ist eine Vorsteuerberichtigung i. S. d. &sect; 15a UStG lediglich im Rahmen des vorgeschriebenen Berichtigungszeitraumes bzw. unter Beachtung des &sect; 44 UStDV m&ouml;glich.<br \/>\nSoll ab dem 1.1.2027 gelten.<\/p>\n<p><strong>Lieferkettenfiktion bei Warenlieferungen &uuml;ber elektronische Schnittstellen (&sect; 3 Abs. 3a UStG)<\/strong><br \/>\n&sect; 3 Abs. 3a Satz 1 und 2 UStG regelt die Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten. Eine &Auml;nderung bezieht nun auch alle Lieferungen an sog. Schwellenerwerber in die Lieferkettenfiktion ein. Dabei handelt es sich um bestimmte Unternehmer und juristische Personen, deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung besonderen Regeln unterliegt. Damit wird ein Gleichklang zur anderen Lieferkettenfiktion bei aus dem Drittlandsgebiet eingef&uuml;hrten Gegenst&auml;nden erreicht.<br \/>\nSoll ab dem 1.1.2027 gelten.<\/p>\n<p><strong>Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (&sect; 3a Abs. 5 UStG)<\/strong><br \/>\nEs handelt sich um eine Folge&auml;nderung zum neuen &sect; 3f UStG. In Satz 1 wird klargestellt, dass die Ortsregelung in &sect; 3a Abs. 5 Satz 1 UStG unter dem Vorbehalt des neuen &sect; 3f UStG steht. Die bisherige Regelung in Satz 3 ff. geht inhaltlich vollst&auml;ndig dort auf und kann deshalb gestrichen werden. Inhaltliche &Auml;nderungen sind damit nicht verbunden.<br \/>\nSoll ab dem 1.1.2027 gelten.<\/p>\n<p><strong>Ort der Lieferung beim Fernverkauf (&sect; 3c UStG)<\/strong><br \/>\nEs handelt sich um eine Folge&auml;nderung zum neuen &sect; 3f UStG. Es wird klargestellt, dass die Ortsregelung in &sect; 3c Abs. 1 UStG unter dem Vorbehalt des neuen &sect; 3f UStG steht. Die bisherige Regelung in Abs. 4 geht inhaltlich vollst&auml;ndig dort auf und kann deshalb gestrichen werden. Inhaltliche &Auml;nderungen sind damit nicht verbunden.<br \/>\nSoll ab dem 1.1.2027 gelten.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmeregelung f&uuml;r den Ort bei Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen sowie innergemeinschaftlichen Fernverk&auml;ufen (&sect; 3f UStG)<\/strong><br \/>\nDa in die Berechnung der Umsatzschwelle einerseits bestimmte Dienstleistungen nach &sect; 3a Abs. 5 Satz 2 UStG und andererseits bestimmte innergemeinschaftliche Fernverk&auml;ufe nach &sect; 3c Abs. 1 UStG einzubeziehen sind und das &Uuml;berschreiten der Umsatzschwelle bzw. der Verzicht auf die Anwendung der Umsatzschwelle sowohl Auswirkungen auf die Ortsbestimmung nach &sect; 3a Abs. 5 UStG als auch auf die Ortsbestimmung nach &sect; 3c Abs. 1 UStG hat, werden die Anwendungsf&auml;lle f&uuml;r die Umsatzschwelle einheitlich in &sect; 3f UStG geregelt. Mit der Konsolidierung der Regelungen sind keine inhaltlichen &Auml;nderungen verbunden.<\/p>\n<p>Jedoch werden die zum 1.1.2027 in Kraft tretenden &Auml;nderungen zur Bestimmung des Ortes der in &sect; 3a Abs. 5 Satz 2 UStG genannten Dienstleistungen bzw. innergemeinschaftlicher Fernverk&auml;ufe in Art. 59c der MwStSystRL ebenfalls im neuen &sect; 3f UStG in nationales Recht umgesetzt.<br \/>\nSoll ab dem 1.1.2027 gelten.<\/p>\n<p><strong>Steuerbefreiungen bei Postdienstleistungen (&sect; 4 Nr. 11b UStG) &ndash; Regelung gestrichen<\/strong><br \/>\nDie Steuerbefreiung f&uuml;r den Universal-Postdienst sollte an die EuGH-Rechtsprechung angepasst werden. In dem ver&ouml;ffentlichten Regierungsentwurf ist diese Regelung jedoch nicht mehr enthalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Anpassung aber in einem anderen Gesetzgebungsverfahren noch umgesetzt wird.<\/p>\n<p><strong>Steuerbefreiung f&uuml;r land- und forstwirtschaftliche Betriebshilfeleistungen (&sect; 4 Nr. 27 Buchst. b UStG)<\/strong><br \/>\nDie Steuerbefreiung wird ab dem 1.1.2027 an unionsrechtliche Vorgaben angepasst, sodass sie k&uuml;nftig rechtsformneutral f&uuml;r land- und forstwirtschaftliche Betriebshilfeleistungen in sozialen Notf&auml;llen in bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Betracht kommt.<\/p>\n<p><strong>Steuerbefreiung f&uuml;r Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr (&sect; 6 Abs. 3a UStG)<\/strong><br \/>\nMit Wirkung zum 1.1.2020 wurde eine zeitlich befristete Wertgrenze von 50 &euro; f&uuml;r umsatzsteuerfreie Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr in &sect; 6 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG eingef&uuml;hrt. F&uuml;r im Drittland ans&auml;ssige Personen besteht seitdem nur dann die M&ouml;glichkeit, die Umsatzsteuer f&uuml;r Eink&auml;ufe in Deutschland, deren Waren sie im Reisegep&auml;ck in ein Drittland ausf&uuml;hren, von den jeweiligen Einzelh&auml;ndlern erstattet zu bekommen, wenn der Wert des Einkaufes 50 &euro; (inklusive Umsatzsteuer) &uuml;bersteigt. Mit der Streichung des &sect; 6 Abs. 3a Satz 2 UStG wird die Wertgrenze von 50 &euro; fortgef&uuml;hrt und deren Befristung aufgehoben.<\/p>\n<p><strong>Schrittweise Abschaffung der Konsignationslagerregelungen (&sect; 6b UStG)<\/strong><br \/>\nNach der neuen Regelung in &sect; 6b Abs. 1 kann die Konsignationslagerregelung nur noch &uuml;bergangsweise bis zum 30.6.2029 angewendet werden. Es wird zudem geregelt, dass nur Gegenst&auml;nde unter die Konsignationslagerregelung fallen, deren Bef&ouml;rderung oder Versendung sp&auml;testens am 30.6.2028 beginnt. Die in &sect; 6b Abs. 2 bis 6 UStG genannten (12-Monats-)Fristen enden jeweils sp&auml;testens mit Ablauf des 30.6.2029 (&sect; 6b Abs. 7 UStG).<\/p>\n<p><strong>Entstehung der Steuer (&sect; 13 UStG)<\/strong><br \/>\nMit der &Auml;nderung des &sect; 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstaben f und g wird zwingendes Unionsrecht in nationales Recht umgesetzt. Hiernach wird die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (&sect; 20 UStG) in den F&auml;llen der One-Stop-Shops (besondere Besteuerungsverfahren nach &sect; 18i UStG sowie &sect; 18j UStG) ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Reverse-Charge-Verfahren (&sect; 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)<\/strong><br \/>\nDer Anwendungsbereich von &sect; 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG wird um Emissionszertifikate nach &sect; 3 Nr. 8 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) erweitert. Dadurch werden die durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 zur Umsetzung der Reform des EU-Emissionshandels in das TEHG aufgenommenen Emissionszertifikate f&uuml;r den k&uuml;nftigen EU-Brennstoffemissionshandel (&quot;EU-ETS 2&quot;) i.S.v. &sect; 3 Nr. 8 TEHG in die Reverse-Charge-Regelung aufgenommen.<\/p>\n<p><strong>Import-One-Stop-Shop (&sect; 18k UStG)<\/strong><br \/>\nMit &sect; 18k Abs. 1 Satz 4 UStG wird die Regelung klarstellend dahingehend erg&auml;nzt, dass die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europ&auml;ischen Union die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach &sect; 18k UStG ausschlie&szlig;t.<\/p>\n<p><strong>Lieferungen von Gas, Elektrizit&auml;t, W&auml;rme und K&auml;lte (&sect; 28 Abs. 7 UStG)<\/strong><br \/>\nDerzeit kann ein Unternehmer das besondere Besteuerungsverfahren nach &sect; 18j UStG (One-Stop-Shop &#8211; OSS) u.a. f&uuml;r innergemeinschaftliche Fernverk&auml;ufe in Anspruch nehmen. Lieferungen von Gas, Elektrizit&auml;t, W&auml;rme und K&auml;lte sind davon jedoch ausgeschlossen. Diese Ums&auml;tze sind im Regelbesteuerungsverfahren zu erkl&auml;ren.<\/p>\n<p>In &sect; 28 Abs. 7 UStG soll eine zeitlich begrenzte Gesetzesvorschrift vorgesehen werden, nach der Lieferungen im Sinne des &sect; 3g UStG, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.7.2028 erbracht werden, f&uuml;r Zwecke des &sect; 18j Abs. 1 Nr. 1 UStG als innergemeinschaftliche Fernverk&auml;ufe (&sect; 3c Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG) behandelt werden. Im Jahr 2028 wird sich eine Folgeregelung anschlie&szlig;en, die den angestrebten neuen Status quo auf anderer Rechtsgrundlage fortf&uuml;hren wird.<\/p>\n<p><strong>&Auml;nderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (&sect; 2c UStG)<\/strong><br \/>\nBislang liegt eine Organschaft vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Ein Wahlrecht hinsichtlich des Eintretens der Rechtsfolgen der Organschaft ist nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Die Neuregelung der Organschaft in &sect; 2c enth&auml;lt im Wesentlichen die bereits bisher f&uuml;r umsatzsteuerrechtliche Organschaften geltenden Regelungen. Entgegen dem bisherigen Recht sollen die Rechtsfolgen der Organschaft jedoch zuk&uuml;nftig nur auf ausdr&uuml;ckliche Erkl&auml;rung eintreten. Dar&uuml;ber hinaus stellt die Neuregelung klar, dass entsprechend der Rechtsprechung von EuGH und BFH auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein k&ouml;nnen. Zudem enth&auml;lt der Entwurf besondere Korrektur-, R&uuml;ckabwicklungs-, Zins- und Haftungsregelungen f&uuml;r fehlerhaft angenommene Organschaften.<\/p>\n<p>Die Neuregelung erstmals ab dem 1.1.2030 anzuwenden sein. Die bisherige Rechtslage ist dann bis zum Ablauf des 31.12.2029 weiterhin anzuwenden. Eine (erstmalige) Erkl&auml;rung soll ab dem 1.7.2029 mit Wirkung ab dem 1.1.2030 m&ouml;glich sein (&sect; 24 Abs. 42 UStG).<\/p>\n<p><strong>Erkl&auml;rung f&uuml;r die Bildung einer Organschaft (&sect; 1 UStDV)<\/strong><br \/>\nIn &sect; 1 UStDV werden die Voraussetzungen der Erkl&auml;rung geregelt. Neu ist, dass ab dem 1.7.2029 die Auflistung der einzelnen erforderlichen Angaben, die noch im Referentenentwurf enthalten war, entfallen soll. Die Erkl&auml;rung ist ausschlie&szlig;lich auf elektronischem Wege &uuml;ber die amtlich bestimmte Schnittstelle zu &uuml;bermitteln. Die Erkl&auml;rungsdaten werden an die f&uuml;r den Organtr&auml;ger zust&auml;ndige Finanzbeh&ouml;rde &uuml;bermittelt, die dem BZSt die f&uuml;r die Darstellung der Zusammensetzung des Organkreises erforderlichen Daten meldet. Dort werden die Organschaftsverh&auml;ltnisse in einer Datenbank durch Speicherung der jeweiligen Wirtschafts-Identifikationsnummern im Datenfeld &quot;verbundene Unternehmen&quot; erfasst.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die wichtigsten geplanten &Auml;nderungen zur Umsatzsteuer aus dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026:<\/p>\n<p>Unentgeltliche Lieferungen und<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":2231,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"slim_seo":{"title":"Was sich bei der Umsatzsteuer ab 2027 \u00e4ndern soll - Steuerberater Mirko Perra","description":"Die wichtigsten geplanten &Auml;nderungen zur Umsatzsteuer aus dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026: Unentgeltliche Lieferungen und"},"iawp_total_views":1,"_slim_seo_primary_term_category":0,"_slim_seo_primary_term_post_tag":0,"footnotes":""},"categories":[15],"tags":[],"class_list":["post-2230","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-umsatzsteuer","generate-columns","tablet-grid-50","mobile-grid-100","grid-parent","grid-50"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2230"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2230\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2231"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2230"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2230"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-perra.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}